Alte und jetzt wieder neue Coronamaßnahmen
Am vergangenen Mittwoch haben Bund und Länder einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Am 30. Oktober, hat die hessische Landesregierung die neueste Verordnung veröffentlicht, die am Montag, den 02. November in Kraft und bis zum Ablauf des 30. November gilt
In § 2.2 der Verordnung heißt es wörtlich: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.“
Was das nun für den Tennissport im November bedeutet, haben wir hier zusammengefasst:
Weitere Informationen findet ihr auf der gleichnamigen Seite des HTV: