Newsletter August – Arbeitseinsätze und Arbeitsstunden
Im Anhang findet ihr den aktuellen Newsletter mit Informationen zu Arbeitseinsätzen und Arbeitsstunden, aber vor allem mit dem Aufruf, den TCE aktiv zu unterstützen.
Im Anhang findet ihr den aktuellen Newsletter mit Informationen zu Arbeitseinsätzen und Arbeitsstunden, aber vor allem mit dem Aufruf, den TCE aktiv zu unterstützen.
Im Anhang findet ihr den aktuellen Newsletter mit wichtigen Informationen zu
Liebe Mitglieder des TCE80,
liebe Tennisfreunde und Tennisfreundinnen,
im Rahmen der Lockerungen dürfen wir ab sofort auch wieder mit den Donnerstagsbewirtungen starten. Hier brauchen wir Eure schnelle Unterstützung für die Bewirtungen an den kommenden 3 Donnerstagen: 17.06., 24.06. und 01.07.2021.
Meldet Euch schnellstmöglich per eMail an vorstand@tennisclub-eichenzell.de telefonisch oder über die Liste für Bewirtungsdienste an der Clubhütte, die ab heute wieder zum Eintragen aushängt.
Wir freuen uns, Euch in diesem Rahmen auch die neue Theke und Zapfanlage in der Clubhütte zu präsentieren.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Liebe Mitglieder des TCE80,
liebe Tennisfreunde und Tennisfreundinnen,
wir waren etwas überrascht, dass die Corona-Beschränkungen nun doch schneller als zunächst erwartet gelockert werden. Die Freude darüber ist groß und wir wollen direkt durchstarten. Anbei erhaltet Ihr unseren aktueller Newsletter mit wichtigen Nachrichten und Terminen.
Mit sportlichen Grüßen
Der Vorstand
Liebe Mitglieder des TCE80,
ein schwieriges Jahr 2020 neigt sich spürbar dem Ende entgegen und viele sagen sicher „Ein Glück, das es vorbei ist“.
Wir haben alle gelernt, dass wir nicht mehr einfach alles so machen können (oder letztendlich auch wollen), wie wir es gewohnt waren. Wir haben Angst um unsere Lieben. Viele Menschen sind in Ihrer Existenz bedroht und stehen vor einer ungewissen Zukunft. Alle fragen sich, wie es wohl im Jahr 2021 weitergehen wird.
Aber auch in schweren Zeiten gibt es Veränderungen, die nicht nur schlecht sind. Das Miteinander umgehen und die gegenseitige Rücksichtnahme haben wieder einen höheren Stellenwert bekommen. Man lernt auch kleine Dinge wieder schätzen, die vorher selbstverständlich waren.
Die Zeichen stehen gut, dass es aufwärts geht und wir alle wünschen uns wieder die Freiheiten, die so selbstverständlich waren. Ich wünsche uns Allen für das nächste Jahr Rückkehr zur Normalität, um das zu tun, worauf wir in 2020 verzichten mussten.
Und in diesem Sinne –
Der Vorstand des TCE wünscht Euch ein schönes Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start uns Neue Jahr. Genießt diese Zeit, haltet inne und seid positiv. Schlechte Gedanken bringen uns nicht weiter.
Bis dahin
Euer Vorstand
Liebe Mitglieder und Gäste des TCE80,
Bund und Länder haben den weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie für den Monat Dezember 2020 und bis auf Weiteres verlängert.
Weitere Informationen findet Ihr im Newsletter:
Nachdem das Land Hessen das Tennis – mit den bekannten Einschränkungen – wieder erlaubt und die Tennisschule Tennisworld die geplanten Hallenstunden freigegeben hat, erneuern wir unser Angebot für die Jugend statt des Trainings unter Beachtung der Hygienevorschriften Einzel zu spielen.
Alle unter 18 Jahre dürfen ab sofort bis einschließlich 30. November 2020 / verlängert bis zum 31. Dezember !!! montags bis freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr an dem jeweiligen Tag freie Stunden in der Halle zum Sonderpreis von 5,00 Euro pro Stunde buchen.
Falls jemand noch Hilfe braucht beim Buchen oder für den Zugang zum Buchungssystem, bitte kurze eMail an vorstand@tennisclub-eichenzell.de. Alle Mitglieder sind im System bereits angelegt, sodass keine neue Registrierung erforderlich ist. Wer sich noch nicht eingeloggt hat, bitte per eMail melden, wir senden eine kurze Anleitung mit initialem Passwort.
Viel Spaß, haltet bitte die ausgehängten Regeln ein und passt auf Euch und Eure Lieben auf!
Die erneute Kehrtwende ist geschafft! Der Tennissport in Hessen ist wieder – unter den Einschränkungen von Anfang dieser Woche – genehmigt. Mit sofortiger Wirkung kann das Tennisspielen alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand in den Hallen sowie auf den Freiplätzen wieder aufgenommen werden.
Der Druck hat sich ausgezahlt, die erneute Kehrtwende ist geschafft. Nachdem die Hessische Landesregierung für den 5. November die ursprüngliche Verordnung vom 03.11. überraschend und ohne Begründung im Sportbereich geändert hat, kommt es nun zur erneuten Änderung der Verordnung – zu Gunsten unseres geliebten Tennissports. Die Hessische Landesregierung nimmt also offiziell die zuletzt veröffentlichten Beschränkungen zurück.
In der neuesten Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Inneren und Sports vom November heißt es wörtlich: „Demnach ist es künftig für Amateur- und Freizeitsportlermöglich, alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands auf und in allen Sportanlagen Sport zu treiben.“
Es gelten die Regelungen aus dem Newsletter von Anfang der Woche (Corona-Grundregeln, Einzel, Duschen/Umkleide geschlossen, kein Aufenthalt, etc.). Alle Regelungen haben wir auch im Aushang z.B. auf der Halleneingangstür und innen veröffentlicht.
Beachtet bitte auch unsere besondere Angebote für Kinder und Jugendliche im November !!!
Leider müssen wir kurzfristig schlechte Nachrichten überbringen:
Der gesamte Tennisbetrieb auf unserer Anlage ist für den November 2020 nun doch untersagt!
Die Hessische Landesregierung hat am 03. November 2020, die zuletzt am Freitag veröffentlichte Verordnung kurzfristig und ohne vorherige Kommunikation am Tag des Inkrafttretens geändert. Leidtragender Bereich bei diesen Änderungen ist unter anderem der Sport. Ab dem 5. November 2020 und bis Ende November ist der Freizeit- und Amateursport nun vollständig untersagt – ohne Ausnahme. Auch der Tennissport ist entgegen der ursprünglichen Verordnung nun davon betroffen.
Am vergangenen Freitag (30.10.2020) hat die Hessische Landesregierung die neue Verordnung für Hessen zum angekündigten Teil-Lockdown von Bund und Ländern veröffentlicht. Wie bereits früher informiert, war der Freizeit- und Amateursport nach dieser Verordnung noch unter gewissen Einschränkungen (Einzel) möglich.
Wie man uns nun mitgeteilt hat, hat man die Verordnung am Tage des Inkrafttretens noch einmal geändert – mit gravierenden Auswirkungen auf den Sportbetrieb. Folge: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb wird in ganz Hessen ab dem 5. November bis Ende des Monats vollständig ausgesetzt. Dies bedeutet auch, dass kein Tennis gespielt werden darf – nicht alleine, nicht zu zweit und auch nicht mit dem eigenen Hausstand. Alle öffentlichen und privaten Tennisanlagen – ob Halle oder Freiluft – müssen geschlossen werden!
In § 2.2 der Verordnung heißt es nun wörtlich: „(2) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt und die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Der Sportbetrieb ist ferner gestattet zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstest, Leistungsfest-stellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist. Zuschauer sind nicht gestattet.“
Was bedeutet das nun für das Tennistraining und Hallenbuchungen?
Tennistraining ist somit ausnahmslos für den gesamten November untersagt!
Leider ist damit das Angebot der Hallenbuchung für die Jugendlichen ebenfalls abgesagt.
Wir sind sehr betroffen von dieser unerwarteten und kurzfristigen Änderung. Dennoch werden wir diese Regelung vollständig umsetzen. Sobald es Neuigkeiten gibt, melden wir uns wieder.
Der Vorstand
Am vergangenen Mittwoch haben Bund und Länder einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Am 30. Oktober, hat die hessische Landesregierung die neueste Verordnung veröffentlicht, die am Montag, den 02. November in Kraft und bis zum Ablauf des 30. November gilt
In § 2.2 der Verordnung heißt es wörtlich: „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt.“
Was das nun für den Tennissport im November bedeutet, haben wir hier zusammengefasst:
Weitere Informationen findet ihr auf der gleichnamigen Seite des HTV: